Das Ehrenamt
Persönlicher Einsatz und Verpflichtung in Staat und Gesellschaft.
Die Zivilgesellschaft lebt vom bürgerschaftlichen Engagement, also vom freiwilligen, gemeinwohlorientierten und unentgeltlichen Einsatz ihrer Bürger und Bürgerinnen.
Mitmenschlichkeit und Gemeinsinn bilden die Grundpfeiler unseres Zusammenlebens. Ohne den solidarischen Einsatz der Ehrenamtlichen wären Staat und Gesellschaft nicht funktionsfähig.
Rund 35 Prozent der BundesbürgerInnen über 14 Jahre, also annähernd 22 Millionen Menschen, sind bürgerschaftlich in Vereinen, Projekten, Initiativen und Einrichtungen engagiert und erfüllen dort unentgeltlich gemeinwohlorientierte Aufgaben. Der größte Teil dieser ehrenamtlichen Tätigkeit konzentriert sich auf den Sport und seinen Organisationen. In den ca. 87.000 Sportvereinen in Deutschland sind etwa 2,2 Millionen Ehrenamtliche tätig, die - weitgehend- unbezahlte und unbezahlbare Leistungen erbringen.
Dieser Standard des bürgerschaftlichen Engagements trifft auch auf den Betriebssport und seinen Organisationen zu, d.h. auch auf den LBSV Bremen. Ohne das Engagement ehrenamtlich Tätiger wären die Angebote zur Ausübung des Sports und die Durchführung des Sportbetriebs weder organisatorisch noch finanziell unter dem Gesichtspunkt der Gemeinnützigkeit und der sozialen Verpflichtung der Sportvereine möglich. Dieses gilt auch uneingeschränkt für die Existenz und für den Sportbetrieb des LBSV Bremen!
Allerdings ist die Bindung und Gewinnung ehrenamtlicher Mitarbeiter für den LBSV Bremen ebenso wie für die anderen Turn- und Sportvereine oft eine der schwierigsten Aufgaben. Diese Schwierigkeiten sind auch nicht durch eine verbesserte Rechtsstellung der Ehrenamtlichen wie durch die verbesserte Haftpflicht- und Unfallversicherung oder durch die verbesserte Freistellung von Aufwandsentschädigungen (Übungsleiter) weniger geworden.
Dennoch gelingt es zumeist- wenn auch nur mit großer Mühe - bei den Mitgliedern und sonstigen Personen die Bereitschaft zur Übernahme einer ehrenamtlichen Tätigkeit zu wecken und sie für eine Funktion oder projektbezogene Aufgabe zu gewinnen. Danach folgt die Phase des Kennenlernens des Vereinslebens und der Vereinsstrukturen, das Aufgabenfeld des zugeteilten Funktionsbereiches und das Zusammenspiel der Vereinsgremien. Mit anderen Worten: Die Einarbeitung und die Sozialisation des neuen Ehrenamtlichen ist im vollen Gange!
Bei diesem Einarbeitungsmarathon, der sich meistens ohne persönliche Betreuung ( z.B. durch eine besonders eingesetzten Betreuer ) vollzieht, wird das Ehrenamt in seiner Aufgabe und seinem Stellenwert im notwendigen Umfang mehr oder minder erläutert, jedoch aber die damit verbundenen Pflichten und die sich daraus ableitende Verpflichtung des Ehrenamts wird den ehrenamtlich Tätigen in vielen Fällen zumeist aus Unkenntnis vorenthalten. Das gilt besonders für Vorstandsfunktionen. Denn diese haben eine wichtige und bedeutsame Vorbildfunktion für die Gewinnung freiwilliger Mitarbeiter. Die Vorstandsmitglieder sind Vorbilder und leben eine Freiwilligenkultur vor. Hier liegt die Besonderheit der Verpflichtung in dem Ehrenamt.
Daher muss der gewählte Vorstand durch klare, den Satzungen entsprechende, demokratische Handlungsweise, durch souveräne Leitung des jeweils besetzten Gremiums , durch überzeugende und zielorientierte Teamarbeit in Fragen der Sportentwicklung und Personalführung, die positive Wirkung entfalten, die erst eine effektive Vereinsarbeit ermöglicht.
Wird ein solches positives Bild der Vorstandsarbeit durch unorganisiertes Handeln oder Vernachlässigung der Teamarbeit oder durch satzungswidriges Verhalten einiger Vorstandsmitglieder erheblich beschädigt, führt das zu einem Ansehensverlust des Vereins oder Verbands in der Öffentlichkeit und kann die Gewinnung von Mitgliedern und Funktionsträgern für ehrenamtliche Tätigkeiten nicht nur erschweren sondern eher verhindern und sich negativ auf die Mitgliederentwicklung auswirken.
Erwin Kloke
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