Bericht vom Hauptausschuss am 8. April 2010
Neue Rahmensportordnung einstimmig beschlossen

Zum Hauptausschuss am 8. April 2010 im Sportzentrum des LBSV konnte Wolfgang Mahlstedt, Sprecher des Hauptausschusses, 28 Personen begrüßen, davon 15 stimmberechtigte Vertreter/innen der Fachgruppen des Landesbetriebssportverbandes Bremen e.V.


Satzung 2010

Die neue Satzung wurde am 26. März 2010 in das Vereinsregister beim Amtsgericht Bremen eingetragen. Sie tritt damit zum ersten ordentlichen Landesverbandstag am 27. April 2010 in Kraft.

RSO-Beschlussfassung

Rolf B. Krukenberg (RBK) erläuterte den Text der neuen Rahmensportordnung (RSO). Er wies darauf hin, dass die RSO verbindlich ist für alle Sportlerinnen und Sportler im LBSV. Die Sportordnungen der Fachgruppen sind nachrangig und haben sowohl auf der Satzung als auch auf der RSO zu basieren. Die neue Rahmensportordnung des LBSV wurde mit einigen kleineren Änderungen einstimmig beschlossen. Sie tritt damit am 27. April 2010 in Kraft.

Sachstand sonstige Ordnungen

Rolf B. Krukenberg (RBK) erklärte anschließend, dass noch weitere Ordnungen erarbeitet bzw. angepasst werden müssen. Dieses wird im Laufe der nächsten Zeit sukzessive erfolgen.

  • Finanzordnung: ist noch in Arbeit, soll auf dem ersten ordentlichen Landesverbandstag am 27. April 2010 beschlossen werden
  • Internetordnung: muss lediglich angepasst werden
  • Antidoping-Ordnung: die Erarbeitung dieser völlig neuen Ordnung bereitet noch sehr große Schwierigkeiten
  • Ehrenordnung: Jürgen Beyer wies daraufhin, dass hier seines Erachtens kein großer Änderungsbedarf besteht. Er regt lediglich an, zukünftig auch die Jahre der Mitgliedschaft als Kriterium für eine Ehrung aufzunehmen
  • Beitrags- und Gebührenordnung: muss angepasst werden
  • Schlichtungsordnung: ist noch zu erarbeiten
  • Datenschutzordnung: muss noch erarbeitet werden. Dabei hat der Datenschutzbeauftragte sich bereit erklärt, daran mitzuarbeiten. Der Datenschutzbeauftragte des LBSV, Otfried Bohne, hat bereits die Datenschutzverpflichtungserklärung mitentwickelt. Nach einer entsprechenden Schulung haben alle Personen im LBSV, die mit persönlichen Daten umgehen, diese Erklärung zu unterschreiben. Für die Mitarbeiter/innen der Geschäftsstelle ist dies inzwischen erfolgt, Schulungen für die ehrenamtlichen Funktionsträger/innen sind in Planung

Bericht aus dem Landesvorstand

  • Jürgen Linke bedankte sich ausdrücklich bei allen Vertretern der Fachgruppen für ihre Arbeit im Dienste des LBSV. Auch im Namen des gesamten Landesvorstandes sprach er ihnen seinen herzlichen Dank für ihr Engagement aus.
  • Es hat einige Änderungen in den Fachgruppenvorständen gegeben. Jürgen Linke bedankte sich für die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen.
  • Zur Mitgliederentwicklung gab es leider erneut ein Minus zu berichten. Rund 70 Mitglieder hat der LBSV weniger als im Vorjahr. Dabei konnte der Kreis Bremerhaven mit einem Plus von 10 Mitgliedern abschließen, Bremen-Nord blieb unverändert, Bremen-Stadt verzeichnet mithin ein Minus von 80 Mitgliedern.
  • Auch der Mitgliederrückgang trägt neben den allgemeinen Kostensteigerungen dazu bei, dass der Kassenbericht 2009 des LBSV mit einem Minus von 11.000 Euro abschließt. Da eine solche Finanzierung des Haushaltes aus den Rücklagen nicht lange durchgehalten werden kann, wird der Vorstand auf dem ersten ordentlichen Landesverbandstag eine Beitrags- erhöhung in Höhe von 30 Cent pro Monat, also Euro 3,60 pro Jahr vorschlagen. Der jährliche Grundbeitrag würde dann ab 2011 Euro 39,60 betragen.
  • Jürgen Linke wies auf die Europäischen Betriebssportspiele 2011 hin, die vom 22.-26. Juni in Hamburg stattfinden werden. Auf der Internetseite der Hamburger (www.ecsghamburg2011.de) gibt es nicht nur Informationen, sondern auch die Möglichkeit der Voranmeldung zu den Wettbewerben. Teilweise herrscht bereits großer Andrang, so dass sich zum Beispiel interessierte Golfer aus Deutschland nur noch in die Warteliste eintragen können.

Geschäftsführer Egbert Wilzer berichtete wie folgt

Egbert Wilzer hatte eine ganz wichtige Bitte an alle:
Bei allen an ihn gerichteten E-Mails ist es ganz wichtig, dass im Betreff der Inhalt der E-Mail eindeutig und vollständig beschrieben wird! Aufgrund der Masse der eingehenden E-Mails müssen sowohl die Wichtigkeit als auch der Inhalt bereits im Betreff zu erkennen sein, um daran die Reihenfolge der Bearbeitung ausrichten zu können. Wenn im Betreff nur die Meldung einer Veranstaltung genannt wird, im Text aber in diesem Zusammenhang noch Unterstützung erbeten wird, könnte diese Bitte sonst leicht erst viel zu spät gelesen werden. Es ist daher im Interesse jedes und jeder Einzelnen, auf einen eindeutigen und vollständigen Betreff zu achten! Die neue Satzung wird gedruckt werden. Die Formulare werden sukzessive angepasst bzw. geändert. Nachdem sich der LBSV an der Aktion des DOSB, den Deutschen Sportausweis einzuführen, beteiligt hat, verfügt der LBSV nun erstmals über einen Vereinsausweis. Auch Mitglieder, die aufgrund ihrer Sportart keinen Spielerpass haben, können sich nun als Mitglieder des LBSV ausweisen. Vielen wird erst jetzt bewusst, dass sie nicht lediglich Mitglied ihrer BSG sind. Leider sind viele der der Geschäftsstelle bekannten Anschriften veraltet, so dass rund 500 Sportausweise unzustellbar zurückkamen. Egbert Wilzer bat alle Anwesenden, in die BSGen zu wirken, damit Anschriftenänderungen zukünftig regelmäßig auch der Geschäftsstelle gemeldet werden.

Im Übrigen wies er darauf hin, dass der Sportausweis nur von denjenigen, die das bewusst wollen, auch als Vorteilskarte genutzt werden kann. Für alle anderen ist er ohne Aktivierung ein reiner Vereinsausweis.

Verschiedenes

Es ergab sich anschließend eine angeregte Diskussion über die Notwendigkeit dieser Vielzahl von Regelungen für die Sportausübung und ihrer Verbindlichkeit für alle. Der Auffassung, dass diese verbindlichen Regelungen nur abschreckend und frustrierend wirken, wurde die Feststellung gegenübergestellt, dass wir als Mitglieder des LBSV eine Gemeinschaft mit einer gemeinsamen Ordnung sind. Es handelt sich um einen selbst festgelegten Mindeststandard, nach dem verfahren werden müsse. Wenn man sich selbst Regeln gibt, müsse man sich auch daran ausrichten. Ein Verein hat eine Satzung. Alles was zuwiderläuft, ist ungültig. Das kann ggf. gravierende Auswirkungen z.B. hinsichtlich eines Versicherungsschutzes haben.

Heike Groneberg