Der Verzehr von mitgebrachten
Getränken ist nicht erlaubt!

Aus gegebenen Anlass sollte hier noch einmal darauf hingewiesen werden, dass der Verzehr von mitgebrachten Getränken innerhalb der Gebäude des LBSV und auf der angrenzenden Sportanlage nicht erlaubt ist. Gemeint sind hier alkoholische Getränke. Erst kürzlich war ich Zeuge (es muss einmal deutlich gesagt werden), wie dummdreist sich einige diesem Verbot widersetzen. Trotz der Aufforderung der Casino-Wirtin Frau Schlüter, die mitgebrachten Flaschen wieder einzupacken, verteilte eine Person nach dem Spiel unbeeindruckt zahlreiche Biere. Begründet wurde dies mit "Ich mache dies seit 20 Jahren so".

Was in anderen gastronomischen Betrieben eine Selbstverständlichkeit ist, sollte auch für das Sportcasino des LBSV gelten. Es kann nicht sein, dass auf der einen Seite zahlreiche Dienstleistungen für die Sportler des LBSV von Frau Schlüter erbracht werden, die nichts mit ihrer eigentlichen Arbeit zu tun haben. Auf der anderen Seite wird ihr auf unrechtmäßige Weise die Möglichkeit genommen, ihren Lebensunterhalt zu verdienen.

Es bleibt die Hoffnung, dass sich die Sportler beim LBSV in Zukunft fair verhalten werden.

K. Herrmann